Alleinerziehende und ihre Kinder haben oft große Lasten zu tragen. Insbesondere fehlende Unterhaltszahlungen stellen sie häufig vor Probleme. Deshalb ist es richtig, dass der Staat den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bzw. Jugendlichen zunächst übernimmt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt.
Das aktualisierte Unterhaltsvorschussgesetz der schwarz-gelben Landesregierung sieht nun vor, dass das Landesamt für Finanzen ab dem 1.7.2019 nur bei neuen Fällen, in denen bislang kein Unterhaltsvorschuss von dem unterhaltpflichtigen Elternteil erbracht wurde, für die Geltendmachung und Vollstreckung zuständig ist. Diese – ausschließlich auf Neufälle beschränkte – Form der Zentralisierung des Unterhaltsrückgriffs beim Land ist abzulehnen. So werden für Jahrzehnte Parallelstrukturen geschaffen, da die Altfälle bei den Kommunen zurückbleiben. Dies gilt besonders für die Geschwisterkinder einer Familie. Sie sollten alle durch dieselbe Verwaltung betreut werden.
„Wir fordern die zentrale Bearbeitung von alten und neuen Fällen durch das Landesamt für Finanzen – spätestens bis zum 1.7.2020“, bekräftigt die Leverkusener Bürgermeisterin und Landtagsabgeordnete Eva Lux.
Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Einnahmen, die das Landesamt für Finanzen aus dem Rückgriff der Neufälle erzielt, nach Abzug des Bundesanteils vollständig beim Land verbleiben. „Wir lehnen das ab, denn schließlich müssen die Kommunen weiterhin ein Drittel des Unterhaltsvorschusses leisten. Wer ein Drittel der Kosten tragen muss, dem steht unserer Meinung nach auch ein Drittel des ‚Inkassokuchens‘ zu“, so Milanie Hengst, finanzpolitische Sprecherin.
Der Rat soll nun per Resolution die Landesregierung auffordern, das Problem zu lösen, denn aktuell zahlen die Städte und Gemeinden ‘drauf – und zwar finanziell und strukturell!
Lesen Sie hier den AntragBildnachweis: obeyleesin / photocase.de