Trotz großer Hitze am bisher heißesten Tag des Jahres fanden 35 ältere Sozialdemokraten den Weg ins wohltemperierte Kurt-Schumacher-Haus, um sich über die Arbeit der städtischen Lebensmittelüberwachung zu informieren.
Vorsitzender Dr. Hans Klose konnte als kompetente Gesprächspartnerin Frau Dr. Sabine Beyer vom städtischen Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung begrüßen.
Fast 1.400 Betriebe in der Stadt werden durch die Lebensmittelüberwachung überprüft. Die Intensität der Überprüfung, so Frau Dr. Beyer, ist dabei je nach Betriebsart und früheren Überprüfungsergebnissen deutlich unterschiedlich.
Hauptziel der Leverkusener Lebensmittelüberwachung ist es, die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, die sich aus dem Verzehr oder der Nutzung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen (z.B. Verpackungsmaterial, Geschirr, Reinigungsmittel) ergeben können. Zudem soll sie der Irreführung und Täuschung der Verbraucher vorbeugen. Dabei sind grundsätzlich die verarbeitenden Betriebe für die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zuständig. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, dass diese ihren Verpflichtungen nachkommen und deren Eigenkontrollen funktionieren.
Die Lebensmittelkontrolleure sind täglich unterwegs, um z.B. Missstände in Großküchen, unhygienische Verhältnisse in Erzeugerbetrieben oder Fälle von verdorbenen Lebensmitteln in der Gastronomie aufzudecken. Rund 900 amtliche Proben haben sie 2023 in Leverkusener Betrieben genommen. Sie werden in Laboren des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland auf mikrobielle Belastungen oder Schadstoffe untersucht.
Frau Dr. Beyer betonte, dass alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten und verkaufen oder an diesen Prozessen beteiligt sind, der Lebensmittelüberwachung unterliegen: Erzeuger und Hersteller, Abfüllbetriebe, Vertriebsgesellschaften, Transportunternehmen, Einzel- und Großhandel, Dienstleistungsbetriebe (z. B. Gastronomie, Hotellerie), Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Seniorenheime, Schulen, Kindertagesstätten), Wochenmärkte, Kantinen, landwirtschaftliche Direktvermarkter oder Food-Verteiler.
Die Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung bei Verstößen reichen dabei von der Ermahnung und Verwarnung über Auflagen, Beschlagnahme betroffener Ware, Verpflichtung zum Rückruf von Chargen, öffentlicher Warnung der Verbraucher bis zur Betriebsschließung und Strafanzeige.
Insgesamt 15 % der 75.000 Lebensmittelproben, die 2023 in NRW entnommen wurden, waren lt. Frau Dr. Beyer zu beanstanden. Dabei lag die Beanstandungsquote bei Tabak- und kosmetischen Proben sogar deutlich darüber.
Seit fünf Jahren haben Verbraucher im Übrigen die Möglichkeit, sich über Verstöße gegen das bestehende Lebensmittelrecht zu informieren, und zwar auf dem Internetportal www.lebensmittelwarnung.de. Die Leverkusener Lebensmittelüberwachung nimmt Hinweise auf mögliche Verstöße ebenfalls gerne entgegen.
Zahlreiche Nachfragen der interessierten älteren Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten an Frau Dr. Beyer rundeten die gut eineinhalbstündige Versammlung ab, die der Vorsitzende Dr. Hans Klose mit folgenden Worten schloss: „Trotz der landesweiten Beanstandungsquote glaube ich in Leverkusen dank der engagierten Arbeit und regelmäßigen Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung an eine hohe Lebensmittelsicherheit“.