Betrachtet man die aktuelle Elternbeitragssatzung der Stadt Leverkusen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, und vergleicht sie mit den Satzungen der nordrhein-westfälischen Vergleichsgroßstädte (bis zu 200.000 Einwohner), dann fallen bemerkenswerte Unterschiede auf:
Während in Leverkusen die höchste Einkommensstufe zur Ermittlung des Elternbeitrags bereits ab einem Bruttojahreseinkommen von 78.000 EURO beginnt, liegt diese Grenze, mit einer Ausnahme in der Stadt Solingen, in jeder Vergleichsstadt bei mindestens 100.000 EURO. Familien müssen für einen Kita-Platz beispielsweise in Remscheid und Neuss mit einem Jahreseinkommen ab 105.000 EURO, in Hagen und Herne ab 125.000 EURO und in Bergisch Gladbach sogar erst ab 200.000 EURO den höchsten Elternbeitrag zahlen.
„Also müssen Familien in Leverkusen für die Betreuung ihrer Kinder ab einem wesentlich geringeren Jahreseinkommen den Höchstsatz zahlen,“ fasst die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Lena Pütz zusammen. „Arbeiten beide Elternteile in Vollzeit, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie in die höchsten Stufen zugeordnet werden. Dies empfindet die SPD-Fraktion den Bürger:innen entgegen als ungerecht“ fügt die SPD-Ratsfrau hinzu.
Bei vergleichender Betrachtung der Satzungen sticht zudem hervor, dass das Beitragsniveau in Leverkusen, mit einem Höchstbeitrag von 627 EURO im Monat, sehr hoch ist. Um diesen Betrag für die Betreuung eines Kindes im Alter von unter 3 Jahren für 45 Stunden in der Woche zu erreichen, müssen die Eltern in den Vergleichsstädten entweder mehr als 100.000 EURO verdienen, oder ein Erreichen ist in dieser Höhe gar nicht möglich. Lediglich in Gütersloh müssen die Eltern „nur“ mehr als 90.000 EURO jährlich verdienen, was immer noch einen nicht zu vernachlässigenden Unterschied zu Leverkusen darstellt.
„Die aktuelle Fassung der Elternbeitragssatzung, mit ihren bereits genannten Schwächen, gilt schon seit dem 01.08.2015. Da die Eltern auch mittlerweile über Lohnerhöhungen in immer höhere Beitragsstufen rutschen und somit eine Art „kalte Progression“ stattfindet, ist eine Anpassung notwendig“, stellt Lena Pütz fest. Daher möchte die SPD-Fraktion die Verwaltung der Stadt bei dem Prozess der Beitragsanpassung damit beauftragen, die Senkung des Beitragsniveaus für Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen zu verfolgen. „Dabei sollen insbesondere Einkommensstufen eingefügt werden, welche ab höheren Bruttojahreseinkommen beginnen. Die höchste Stufe soll dabei erst erreicht werden, wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Niedrige und mittlere Einkommen sollten in diesen Zeiten entlastet werden,“ stellt Lena Pütz heraus.
„Grundsätzlich gilt für uns aber weiterhin, dass der Kita-Besuch zukünftig beitragsfrei werden muss! Hier muss das Land NRW in die Pflicht genommen werden, die Kita-Finanzierung umfänglich zu übernehmen. Bis dieses Ziel erreicht ist, müssen wir eine sozialgerechte Finanzierung in unserer Stadt sicherstellen.“, merkt Lena Pütz abschließend an.
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