Bildnachweis: kallejipp / photocase.de
Transparenz
Was ist Kommunalpolitik?
Kommunalpolitik betrifft viele Bereiche des täglichen Lebens. Entscheidungen über Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, Sportstätten, Kultur, Umwelt oder den öffentlichen Nahverkehr werden vor Ort im Rat der Stadt und seinen Ausschüssen getroffen.
Bundes- und Landespolitik stehen häufig im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Wie kommunalpolitische Entscheidungen entstehen und welche Aufgaben Rat, Bezirksvertretungen sowie Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister haben, ist dagegen oft weniger bekannt.
Bei der Kommunalwahl werden in Leverkusen der Rat der Stadt, die drei Bezirksvertretungen sowie die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister gewählt. Rat, Bezirksvertretungen und Stadtspitze übernehmen unterschiedliche Aufgaben und gestalten gemeinsam die Entwicklung unserer Stadt.
Kommunalpolitik ist Ehrenamt
Kommunalpolitik ist Ehrenamt. Ratsmitglieder sowie Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter üben ihr Mandat neben ihrem Beruf, ihrer Ausbildung, ihrem Studium oder ihrem Ruhestand aus. Sie engagieren sich freiwillig für die Menschen in unserer Stadt und investieren dafür einen erheblichen Teil ihrer Freizeit.
Zur kommunalpolitischen Arbeit gehören nicht nur die öffentlichen Sitzungen des Rates oder der Bezirksvertretungen. Hinzu kommen Fraktions- und Arbeitskreissitzungen, Ausschüsse, Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Unternehmen und der Stadtverwaltung sowie die Vorbereitung politischer Initiativen.
Ohne das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen könnte kommunale Selbstverwaltung nicht funktionieren. Sie lebt von der Bereitschaft, Verantwortung für die eigene Stadt zu übernehmen und sich aktiv in demokratische Entscheidungsprozesse einzubringen.
Was verdient ein Kommunalpolitiker?
Ratsmitglieder sowie Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit kein Gehalt, sondern eine gesetzlich geregelte Aufwandsentschädigung. Sie soll einen Teil des Aufwands ausgleichen, der mit der Ausübung des Mandats verbunden ist.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird nicht von den kommunalen Gremien festgelegt, sondern durch die Entschädigungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Sie richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune beziehungsweise des jeweiligen Stadtbezirks.
Die aktuell geltenden Aufwandsentschädigungen sind nachfolgend dargestellt.
Aufwandsentschädigung Ratsmitglieder – Stand 2026
| Einwohnerzahl | Höhe der Aufwandsentschädigung (monatlich) |
|---|---|
| bis 10.000 | 259,00 € |
| 10.001 bis 20.000 | 309,50 € |
| 20.001 bis 30.000 | 360,40 € |
| 30.001 bis 40.000 | 416,70 € |
| 40.001 bis 60.000 | 473,00 € |
| 60.001 bis 100.000 | 512,40 € |
| 100.001 bis 150.000 | 551,80 € |
| 150.001 bis 450.000 | 591,20 € |
| Über 450.000 | 709,50 € |
Leverkusen hat rund 170.000 Einwohner. Ratsmitglieder erhalten deshalb derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 591,20 Euro.
Bildnachweis: darknightsky / photocase.de
Auch Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter erhalten Aufwandsentschädigungen, deren Höhe sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtbezirks richtet.
Bezirksvertreter in kreisfreien Städten – Stand 2025
| Einwohnerzahl (Bezirk) | Höhe der Aufwandsentschädigung (monatlich) |
|---|---|
| Bis 50.000 | 247,80 € |
| 50.001 bis 100.000 | 287,20 € |
| Über 100.000 | 321,00 € |
Zusätzliche Aufwandentschädigungen für besondere Aufgaben
Für kommunalpolitische Funktionen mit besonderer Verantwortung sieht die Entschädigungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zusätzliche Aufwandsentschädigungen vor.
Dazu gehören beispielsweise Fraktionsvorsitzende, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende sowie Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister. Art und Höhe dieser zusätzlichen Leistungen sind gesetzlich geregelt.
Für die SPD-Fraktion Leverkusen ergeben sich daraus derzeit folgende monatliche Aufwandsentschädigungen:
Aufwandsentschädigungen der Mitglieder der SPD-Fraktion Leverkusen
(einschließlich der zusätzlichen Aufwandsentschädigungen) – Stand 2026
| Amt (Anzahl der Mandatsträger/Funktion) | Höhe der Aufwandsentschädigung (monatlich) |
|---|---|
| Fraktionsvorsitzender (1) | 2.364,80 € |
| Stellv. Fraktionsvorsitzende (2) | je 1.478,00 € |
| Bürgermeister (1) | 2.364,80 € |
| Ratsmitglieder (12) | je 591,20 € |
| Bezirksvertreter Bezirk I (3) | je 247,80 € |
| Bezirksvertreter Bezirk II (2) | je 287,20 € |
| Bezirksbürgermeister Bezirk II (1) | 861,60 € |
| Bezirksvertreter Bezirk III (3) | je 287,20 € |
Insgesamt erhalten die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der SPD-Fraktion und der Bezirksvertretungen derzeit monatliche Aufwandsentschädigungen in Höhe von 17.821,00 Euro.
Ausschussvorsitzende erhalten zusätzlich in den Monaten, in denen ihr Ausschuss tagt, die gesetzlich vorgesehene Aufwandsentschädigung.
Steuerliche Behandlung
Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Dabei gelten die gesetzlich festgelegten Freibeträge. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.
Die jeweils geltenden Freibeträge ergeben sich aus den steuerrechtlichen Vorschriften.
Mandatsträgerabgaben
Wie viele Parteien erhebt auch die SPD von ihren Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern Mandatsträgerabgaben. Grundlage ist das Finanzstatut der SPD.
Die Mandatsträgerabgaben werden zusätzlich zu den regulären Mitgliedsbeiträgen entrichtet und dienen der Finanzierung der politischen Arbeit der Partei.
Nach dem derzeit geltenden Finanzstatut der SPD beträgt die Mandatsträgerabgabe 30 Prozent der jeweiligen Aufwandsentschädigung.
Mandatsträgerabgaben und steuerliche Verpflichtungen führen dazu, dass ein Teil der Aufwandsentschädigung entsprechend den gesetzlichen und parteiinternen Regelungen abgeführt wird.
Bildnachweis: birdys / photocase.de
Bildnachweis: MPower. / photocase.de
Fraktionszuwendungen
Fraktionszuwendungen sind öffentliche Mittel, die Ratsfraktionen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhalten. Rechtsgrundlage ist § 56 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Sie dienen der organisatorischen und fachlichen Unterstützung der kommunalpolitischen Arbeit.
Die Mittel dürfen ausschließlich für die Arbeit der Fraktion verwendet werden. Dazu gehören die Kosten für die Fraktionsgeschäftsstelle, die Beschäftigung der hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie Sachkosten, beispielsweise für Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Porto, Telefon, IT oder die Ausstattung der Geschäftsstelle.
Eine Verwendung der Fraktionszuwendungen für die Parteiarbeit oder für Wahlkämpfe ist gesetzlich ausgeschlossen.
Der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen stehen im Jahr 2026 hierfür 177.000,00 Euro zur Verfügung. Die SPD-Fraktionen in den Bezirksvertretungen I, II und III erhalten jeweils 1.560,00 Euro. Insgesamt stehen damit Fraktionszuwendungen in Höhe von 181.680,00 Euro zur Verfügung.
Über die Verwendung der Mittel legen die Fraktionen jährlich gegenüber der Stadtverwaltung Rechenschaft ab. Nicht verbrauchte Mittel werden an die Stadt zurückgezahlt und fließen in den städtischen Haushalt zurück.
Warum Menschen sich kommunalpolitisch engagieren
Kommunalpolitik erfordert Zeit, Engagement und die Bereitschaft, sich mit ganz unterschiedlichen Themen auseinanderzusetzen. Trotzdem engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich in den Räten und Bezirksvertretungen ihrer Städte.
Kommunalpolitik betrifft das unmittelbare Lebensumfeld der Menschen. Entscheidungen über Schulen, Kindertagesstätten, Sportanlagen, Straßen, Kultur, Umwelt oder den öffentlichen Nahverkehr wirken sich unmittelbar auf das Leben vor Ort aus.
Wer sich kommunalpolitisch engagiert, gestaltet diese Entscheidungen mit und übernimmt Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Stadt.
Kommunalpolitik ist geprägt von unterschiedlichen Auffassungen, Diskussionen und Kompromissen. Gerade dieser Austausch ist ein wesentlicher Bestandteil kommunaler Demokratie.
Fragen? Sprechen Sie uns an.
Sie haben Fragen zur Arbeit der SPD-Fraktion oder zur Kommunalpolitik in Leverkusen?
Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns über Ihre Fragen, Anregungen und den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt.




